AGB

1. Geltungsbereich

Diese AGB gelten zwischen dem Käufer einer Eintrittskarte („Besucher") und dem Veranstalter. Durch den Kauf einer Eintrittskarte schließt der Besucher mit dem Veranstalter einen Veranstaltungsvertrag und erwirbt ein Besuchsrecht der Veranstaltung. Bei Kauf mehrerer Eintrittskarten bei einem Verkaufsvorgang vertritt der Käufer die übrigen Besucher und der Veranstalter schließt mit jedem Besucher einen Vertrag über den Besuch der Veranstaltung.

1.1
Jeder Besucher erkennt die Rechte und Pflichten in diesen AGB sowie die Park- und Campingordnung sowie das Festival-ABC an.

2. Anweisungen

Den Anweisungen des Ordnerpersonals ist Folge zu leisten.

3. Einlass, Einlasskontrolle

3.1
Der Zutritt zum Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte oder unversehrtem Armband möglich. Beim ersten Einlass ist die Karte vorzuzeigen, die auf dem Festivalgelände gegen das Armband eingetauscht wird. Besuchern, die das Festivalgelände verlassen, wird erneuter Einlass nur gewährt, wenn sie ein verschlossenes, unversehrtes Armband um das Handgelenk tragen. Unverschlossene oder versehrte Armbänder verlieren ihre Gültigkeit.

3.2
Beim Zutritt zum Festivalgelände kann eine Sicherheitskontrolle durch den Ordnungsdienst vor Ort durchgeführt werden. Der Ordnungsdienst ist befugt, beim Betreten des Festivalgeländes eine Leibes- sowie Taschenvisitation bei den Besuchern vorzunehmen. Die Besucher erklären sich damit einverstanden.

3.3
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, einem Besucher den Einlass zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu verweigern. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, aber nicht abschließend, das Mitführen von verbotenen Gegenständen gem. Ziff. 4 - 4.3; ein offensichtlich stark alkoholisierter Zustand des Besuchers; wenn der Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss steht oder eine offensichtlich homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung hat. Bei Verletzung des Jugendschutzes wird der Einlass ebenso verweigert. Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund für die Einlassverweigerung verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalbändchen ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet.

4. Verbotene Gegenstände

4.1 Auf dem gesamten Festivalgelände sind verboten:

4.1.1
Glasflaschen jeder Art, Tiere/Haustiere, Waffen aller Art (auch im technischen Sinne), Fackeln, pyrotechnische Gegenstände, Wunderkerzen, Himmelslaternen, Vuvuzelas, Megaphone, T-Shirts (oder andere Kleidungsstücke) von rechtsradikalen Bands, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter sowie gefährliche Gegenstände jeglicher Art von rechts- und linksradikalen Bands.

4.1.2
Ohne vorherige schriftliche Genehmigung Foto-, Film-, Videokameras oder sonstige Aufnahmegeräte, die nach ihrer Ausstattung, Art und Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen.

4.2 Auf dem Veranstaltungsgelände sind zudem nicht erlaubt:

Jegliche Form von Glasbehälter (auch Parfümflaschen), Camelbags, Kanister, Plastikflaschen, PET-Flaschen, Dosen (auch Haarspray, Deo etc.), CS-Gas, Pfefferspray, Nietenarmbänder, Nietenhalsbänder und Gürtel mit hochstehenden oder angespitzten Nieten oder Nieten mit einer Länge von mehr als 1,5 cm, Ketten, Fahnenstangen, Stöcke, Patronengürtel und/oder sonstige Trinkbehälter, eigene Lebensmittel, Hartverpackungen, Kühltaschen, sonstige schwere Behältnisse.

4.3
Der Veranstalter ist berechtigt, verbotene Gegenstände vorübergehend zu verwahren und in Besitz zu nehmen.

5. Hausrecht, Verhaltensregeln, Fotografieren und Filmen

5.1
Das Hausrecht wird vom Veranstalter sowie seinem Ordnungs- und Sicherheitspersonal ausgeübt. Auf dem Festivalgelände gilt die Haus- bzw. Festivalgeländeordnung des Veranstalters. Den Weisungen des Personals des Veranstalters ist Folge zu leisten.

6. Besuchern ist es untersagt, auf dem Festivalgelände:

6.1.1
verbotene Gegenstände (vlg. Ziffer 4) mitzuführen

6.1.2
körperliche Gewalt gegen andere Besucher, Personal des Veranstalters oder sonstige Dritte auszuüben

6.1.3
Gegenstände auf die Bühne oder andere Besucher zu werfen

6.1.4
die "Wall of Death" oder den "Circle of Death" auszuüben

6.1.5
außerhalb der Toiletten zu urinieren oder die Notdurft zu verrichten

6.1.6
bauliche Anlagen, Wände, Sachen etc. zu bemalen, zu besprühen oder zu beschmutzen

6.1.7
ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters gewerblich Handel zu treiben, Marketingaktionen oder Werbemaßnahmen durchzuführen. Werbemaßnahmen gleich welcher Art, d.h. Bewerbung eines Produkts, einer Dienstleistung, eines Unternehmens oder einer Marke sowie das Anbringen von Dekorationen und sonstigen Gegenständen sind auf dem gesamten Festivalgelände grundsätzlich untersagt

6.1.8
Bereiche und Räume zu betreten, die für Besucher nicht freigegeben sind und auf die Bühnen, Zelte, Traversen oder ähnliches zu klettern.

6.2
Fotografieren für den privaten Gebrauch mit Kleinbildkameras und Handys ist gestattet.

Die Persönlichkeitsrechte Dritter sind dabei jederzeit zu wahren. Das Herstellen von Film- oder Tonaufnahmen jeglicher Art sowie deren Veröffentlichung Online oder Offline ohne Genehmigung des Veranstalters sind verboten.

6.3
Besucher, die gegen bestehende Verhaltensregeln oder gegen Verhaltensgebote gem. Ziff. 4, 5 und 6 verstoßen oder verstoßen haben, kann der Veranstalter vom Festivalgelände verweisen und Hausverbot erteilen. Begeht ein Besucher auf dem WOLFWEEZ OpenAir Festival eine Straftat (z.B. Drogenhandel, Körperverletzung, Diebstahl, sexuelle Nötigung etc.) wird der Besucher sofort und ohne Vorwarnung von dem Festivalgelände verwiesen und der Sachverhalt wird bei der Polizei angezeigt.

6.4
Besteht ein vorbenannter wichtiger Grund und der Veranstalter verweist den Besucher vom Veranstaltungsort verlieren die Eintrittskarte oder das Festivalarmband ihre Gültigkeit, der Eintrittspreis wird nicht erstattet. Wer schuldhaft gegen diese AGB verstößt, ist dem Veranstalter für den daraus entstandenen Schaden ersatzpflichtig.

7. Absage oder Abbruch einer Veranstaltung; Programmänderungen

7.1
Wird das WOLFWEEZ OpenAir Festival abgesagt, besteht ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises ohne Vorverkaufsgebühr.

7.2
Das WOLFWEEZ OpenAir Festival wird bei jeder Witterung durchgeführt, sollten die Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit der Besucher, Künstler oder Personal befürchten lassen, wird das WOLFWEEZ OpenAir Festival sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch des WOLFWEEZ OpenAir aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

7.3
Im Falle von Programmänderungen, der Absage einzelner Shows, Streichung einzelner Konzerte aus dem Programm, auch von sog. Headlinern, hat der Besucher daher keine Ansprüche gegen den Veranstalter, solange Änderungen in einem gewissen Rahmen bleiben und der Gesamtcharakter des WOLFWEEZ OpenAir Festival gewahrt bleibt. Verspätungen und Verlegungen einzelner Programmpunkte sind vom Besucher hinzunehmen. Änderungen wird der Veranstalter unverzüglich auf www.wolfweez-openair.de unf auf der Offiziellen Facebook Seite bekannt geben.

7.4
Zu den vorstehend benannten Fällen höherer Gewalt zählen auch sämtliche Ausfälle aufgrund eines Fortgesetzten, erneuten, abweichenden oder erstmaligen Ausbruchs von Epidemien und Pandemien, wie z. B. der Covid-19 Pandemie und zwar unabhängig davon, ob ein behördliches Verbot oder eine behördliche Empfehlung zu dem Ausfall führen. Ziff. 11.2 und 11.3 gelten entsprechend, wenn der Veranstalter aufgrund der Corona Pandemie nach Abwägung aller Umstände zu der Einschätzung gelangt, dass ein Festival abgesagt werden muss, insbesondere wegen einer Gefahr für Leib und Leben der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher, aufgrund von Einreisebeschränkungen der am Festival Beteiligten oder der Festivalbesucher oder wegen Vertragskündigungen durch Dritte, wie Subunternehmer, für die der Veranstalter keinen Ersatz beschaffen kann. Wechselseitige Schadensersatzansprüche bestehen nicht.

7.5
Der Besucher verpflichtet sich und versichert ausdrücklich, die Tickets ausschließlich für private Zwecke zu erwerben und zu nutzen. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen (das heißt mit Gewinn) Weiterverkauf ist untersagt. Untersagt ist dem Besucher insbesondere:

  • Eintrittskarten öffentlich bei Auktionen (insbesondere im Internet) zum Kauf anzubieten,

  • Eintrittskarten für einen höheren Preis als den bezahlten Preis weiterzugeben. Ein Preisaufschlag von bis zu 10 % zum Ausgleich entstandener Transaktionskosten ist zulässig,

  • Eintrittskarten an gewerbliche kommerzielle Wiederverkäufer und/oder Tickethändler zu veräußern oder weiterzugeben;

  • Eintrittskarten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Veranstalters kommerziell oder gewerblich zu nutzen.

8. Gesundheitsbeeinträchtigung durch Lautstärke

Dem Besucher ist bewusst, dass beim WOLFWEEZ OpenAir Festival insbesondere vor den Bühnen eine besondere Lautstärke herrscht und die Gefahr von möglichen Gesundheitsschäden, insbesondere Hörschäden, besteht. Der Veranstalter sorgt durch geeignete technische Ausstattung sowie Lautstärkebegrenzung dafür, dass der Besucher vom Schallpegel der Performances keinen Schaden nimmt. Es wird jedoch unabhängig davon DRINGEND empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden, insbesondere beim Aufenthalt in der Nähe der Lautsprecherboxen sowie einen Platz vor den jeweiligen Bühnen zu wählen, der den individuellen Hörgewohnheiten zuträglich ist. Ohrstöpsel werden kostenlos am Eingang ausgegeben.

9. Beim WOLFWEEZ OpenAir Festival spielt der Jugendschutz eine große Rolle.

9.1
Wir als Veranstalter müssen behördliche Auflagen erfüllen, damit das WOLFWEEZ OpenAir Festival stattfinden kann, deshalb gelten mit Erwerb einer Eintrittskarte folgende Punkte als akzeptiert:

9.1.1
Jugendlichen unter 16 Jahren wird ohne Erziehungsberechtigen kein Zutritt zum Festivalgelände des WOLFWEEZ OpenAir gewährt.

9.1.2
Jugendlichen unter 18 Jahren wird der Zugang bis 24.00 Uhr des jeweiligen Veranstaltungstages auch ohne Erziehungsberechtigtem gewährt. Bitte achtet beim Kauf einer Eintrittskarte auf diese Bestimmungen! Es wird eine strikte Ausweiskontrolle durchgeführt, in deren Zuge ein gültiger Personalausweis vorgezeigt bzw. hinterlegt werden muss. Dieser kann bis 0.00 Uhr an der Kasse wieder abgeholt werden.

9.1.3
Kein Zutritt ohne Personalausweis! Es werden nur gültige Personalausweise akzeptiert, Schülerausweise oder sonstige Ausweise werden nicht akzeptiert.

9.1.4
Personen, die keinen gültigen Personalausweis vorweisen können, wird der Zugang zum Festivalgelände verweigert, auch wenn eine gültige Eintrittskarte vorgewiesen wird. Es werden keine Ausnahmen gemacht!

10. Haftungsbeschränkung

10.1
Der Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen haften nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

10.2
Von der vorstehenden Haftungsbeschränkung unberührt bleibt die Haftung des Veranstalters für anfängliche Unmöglichkeit und für die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch bei einfacher Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Beschränkung unberührt.

10.3
Der Veranstalter haftet nicht für verloren gegangene oder beschädigte Sachen. Parken auf ausgewiesenen Parkplätzen geschieht auf eigene Gefahr. Ebenso beim Camping.

11. Recht am eigenen Bild

Der Veranstalter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltungen Bild-, Ton- und Bildtonaufnahmen der Besucher ohne Vergütung herzustellen und in jeder Art und Weise umfassend in allen bekannten und zukünftigen Medien zu nutzen oder nutzen zu lassen, insbesondere, aber nicht abschliessend zur Berichterstattung, zur Bewerbung des WOLFWEEZ OpenAir Festival Irslingen, zur Sponsorenakquise und aller sonstigen Geschäftstätigkeiten des Veranstalters und seiner verbundenen Unternehmen.

12. Anwendbares Recht; Sonstiges

12.1
Es gilt ausschließlich deutsches Recht.

12.2
Der Veranstalter behält sich vor, die AGB jederzeit zu ändern.

13. Aggregate

Aggregate sind auf dem Festival-Campingplatz zugelassen, wenn sie in einwandfreiem Zustand sind, insbesondere kein Öl oder Treibstoff verlieren. Der Betrieb ist bis 01.00 Uhr gestattet. Pro Fahrzeug dürfen maximal 20 Liter Treibstoff in Zusatztanks mitgeführt werden.

14. Müll

Müllablagerungen (speziell Sperrmüll, Wohnungseinrichtungen usw.) jeglicher Art werden zur Anzeige gebracht. Müllsäcke werden kostenlos am Eingang ausgehändigt. Abzugeben sind sie an den dafür vorgesehenen Müllsammelstationen, die im Geländeplan eingezeichnet sind.

15. Behinderung von Einsatzkräften

Der Besucher hat sein Fahrzeug so abzustellen und Campingausrüstung so aufzubauen, dass eine Behinderung der Einsatzkräfte ausgeschlossen ist und eine Zufahrt zu den sanitären Anlagen jederzeit möglich ist. Beachtet der Besucher diese Vorschriften nicht, so ist der Veranstalter berechtigt, falsch abgestellte Fahrzeuge durch geeignete und angemessene Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Besuchers umzustellen.

16. Parkflächen

Das Abstellen und Parken des KFZ erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen. Das Campen beim Veranstaltungsort ist nur auf den als Campingplatz ausgewiesenen Flächen genehmigt. Den hierfür abgestellten Ordnungskräften ist unbedingt Folge zu leisten. Das Campen auf den umliegenden Wiesen bzw. Privatgeländen ist strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen muss mit einer Anzeige seitens der jeweiligen Besitzer der Flächen gerechnet werden.

17. Campingflächen

Die Campingflächen sind nur für Festivalbesucher mit gültiger Festivaleintrittskarte ausgelegt. Das Campen ohne gültige Festivaleintrittskarte ist nicht möglich!

18. Camping

Unser Zelt- und Campingareal ist ab Donnerstag Mittag 12.00 Uhr offiziell geöffnet. Die Abreise sollte bis spätestens Sonntag 12.00 Uhr erfolgt sein. Tickets für den Campingplatz können vor Ort noch solange bezogen werden, bis zu dessen Ausverkauf.

  • Das Zelt- und Campingareal ist nur für Festivalbesucher mit gültigem Ticket und befindet sich direkt neben dem Festivalgelände.

  • Toiletten sind in ausreichender Anzahl zur gebührenfreien Nutzung vorhanden. Bitte verlasst diese so wie Ihr sie gerne vorfinden würdet.

  • Offenes Feuer ist strikt verboten. Bitte lasst daher Eure Grillschalen, Kohlegrills, … zu Hause! Es können lediglich kleine Camping-Gaskocher geduldet werden!

  • Bitte unterlasst das Graben von Löchern. Ebenso sind fliegende Bauten sowie Gerüstelemente untersagt.

  • Der Verkauf von Waren einschließlich Lebens- und Genussmitteln aller Art ist auf dem Campingplatz strikt untersagt.

  • Der Betrieb von Geräten (auch Notstromaggregate) zur Musikwiedergabe, ist in der Zeit zwischen 01.30 Uhr und 8.00 Uhr deutlich einzudämmen

    um andere Festivalbesucher in ihrer Nachtruhe nicht zu stören. Bei Zuwiderhandlung kann ein Verweis vom Campinggelände erfolgen.

  • Die Benutzung des Campingplatzes geschieht auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch andere Fahrzeuge, andere Besucher oder sonstige Dritte entstehen.

  • Der Campingplatz ist sauber zu verlassen. Müllsäcke werden bei Zufahrt zum Zelt- und Campingareal kostenfrei verteilt. Bitte haltet unser Areal und unsere Umwelt sauber und verwendet für die Müllentsorgung die dafür vorhandenen Müllstationen/Container! Bei Zuwiderhandlung wird die Müllentsorgung den entsprechenden Verursachern in Rechnung gestellt!

  • Der Campingplatz ist nach der Benutzung in seinem ursprünglichen Zustand zu verlassen; Beschädigungen sind durch den Mieter oder auf dessen Kosten zu beseitigen. Kommt der Verursacher seiner Pflicht nicht nach, so kann der Veranstalter die Schäden auf Kosten des Verursachers beheben oder durch Dritte auf Kosten des Verursachers beseitigen lassen.

  • Glasverbot auf dem gesamten Gelände!

  • Bei Zuwiderhandlungen kann ein Verweis vom Campinggelände erfolgen.

19. Haftung

19.1
Der Aufenthalt am Veranstaltungsort erfolgt auf eigene Gefahr.

19.2
Der Veranstalter haftet im Geltungsbereich dieses Vertrages bei Vorliegen einer gesetzlichen oder vertraglichen Haftung auf den Ersatz von Schäden bzw. auf den Ersatz vergeblicher Aufwendungen, die durch den Veranstalter, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

19.3
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Hauptleistungspflicht oder einer Nebenpflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen durfte (nachfolgend „wesentliche Nebenpflicht“) ist die Haftung von Veranstalter auf vertragstypische, bei Vertragsabschluss vorhersehbare Schäden begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, die nicht zu den wesentlichen Nebenpflichten gehören.

19.4
Ansprüche wegen schuldhafter Herbeiführung von Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung, aufgrund einer vom Veranstalter übernommen Garantie für die Beschaffenheit oder für das vom Veranstalter übernommene Beschaffungsrisiko bleiben unberührt.

19.5
Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters.

20. Gerichtsstand

Bei Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Veranstalter, wenn der Besucher Kaufmann oder der Besucher eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder der Besucher keinen Wohnsitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland hat oder Besucher seinen Wohnsitz/Besitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder im Zeitpunkt der Klagerhebung der Wohnsitz/Sitz oder der gewöhnliche Aufenthalt des Besuchers nicht bekannt ist.

21. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.

22. Kein Widerrufsrecht

Kein Widerrufs- oder Rücknahmerecht: Auch wenn der Veranstalter Eintrittskarten über Fernkommunikationsmittel im Sinne des § 312c Abs. 2 BGB anbietet und damit gemäß § 312c Abs. 1 BGB ein Fernabsatzvertrag vorliegen kann, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein Widerrufsrecht des Besuchers beim Kauf einer Eintrittskarte. Dies bedeutet, dass ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht. Jede Angebotsabgabe bzw. Bestellung von Eintrittskarten ist damit unmittelbar nach Bestätigung durch den Veranstalter bindend und verpflichtet zur Abnahme und Bezahlung der bestellten Eintrittskarten.

Irslingen, Mai 2022